Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.03.1976

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1044
OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75 (https://dejure.org/1976,1044)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.04.1976 - 3 Ss 38/75 (https://dejure.org/1976,1044)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. April 1976 - 3 Ss 38/75 (https://dejure.org/1976,1044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1803
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 16.05.1974 - 2 Ss 173/74
    Auszug aus OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75
    Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluß vom 25.07.1972, zitiert in NJW 1973, 1730 ff. und 1974, 2062) stellt darauf ab, ob die Menge den durchschnittlichen Monatsbedarf eines durchschnittlichen Verbrauchers übersteigt.

    Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 20.09.1973; zitiert in NJW 1974, 2062 ) bezeichnet, soweit es sich um Haschisch handelt, 100 gr und zwar mittlere Qualität, als Grenzwert.

  • OLG Karlsruhe, 28.02.1974 - 2 Ss 22/74

    Betäubungsmittel; Nicht geringe Menge; Monatsbedarf; Wert

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75
    Der 2. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 28.02.1974, NJW 1974, 2061 ) meint, daß eine nicht geringe Menge eine solche sei, die - in ihrer konkreten Qualität - den durchschnittlichen Monatsbedarf eines durchschnittlichen Verbrauchers übersteige, wobei der Aufstellung von Grenzwerten (100 gr Haschisch oder ein Konsumentenpreis von 1.000,00 DM) nur insoweit Bedeutung zukomme, als bei einem Überschreiten dieser Grenzwerte stets (also auch bei schlechtester Qualität des Betäubungsmittels) vom Vorliegen einer nicht geringen Menge ausgegangen werden könne.
  • BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72

    Haschisch; Nicht geringe Menge

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75
    Nach dem Urteil des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 23.11.1972 (NJW 1973, 669) ist eine nicht geringe Menge dann gegeben, wenn der Konsumentenpreis mehr als DM 1.000,00 beträgt.
  • OLG Zweibrücken, 14.03.1974 - Ss 85/73

    Gesetzeswortlaut; Vorschrift; Sinn und Zweck; Nicht geringe Menge; Preis;

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluß vom 14.03.1974; NJW 1974, 2064 ) sieht als ausschlaggebend an, daß der normale Vorrat eines durchschnittlichen Verbrauchers überschritten ist (also schlechthin, nicht nur "deutlich").
  • OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

    Das OLG Celle ist der Auffassung, daß die Grenze zur nicht geringen Menge unabhängig von Konsumgewohnbeiten - ohne diese jedoch gänzlich zu vernachlässigen - dort gezogen werden müsse, wo für eine normative Betrachtungsweise die Gefahr der Weitergabe als so gewichtig erscheine, daß der erhöhte Strafrahmen des § 11 Abs. 4 BetMG in der Regel angezeigt sei (NJW 1976, 1803 [1804]), und will offenbar für einzelne Rauschgifte absolut geltende Grenzmengen festlegen (für Haschisch: 100 Gramm; vgl. auch Dinglinger NJW 1976, 1139).

    Der sachliche Grund dafür, daß der Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel vom Gesetz fär den Regelfall unter die erhöhte Strafdrohung des § 11 Abs. 4 BetMG gestellt ist, muß darin gesehen werden, daß bei einer solchen Rauschgiftmenge die abstrakte Gefahr der Weitergabe an Dritte begründet und damit unter dem Gesichtswinkel des Schutzes anderer Drogengefährdeter und damit letztlich der Allgemeinbeit ein erhöhter Unrechts- und Scbuldgehalt gegeben ist (vgl. auch OLG Celle NJW 1976, 1803 [1804]).

  • OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
    4 St 141/72">NJW 1973, 669; OLG Karlsruhe, Justiz 1974, 24 [25]; OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; Fuhrmann JR 1976, 167 [169] Wechsung/Hund NJW 1973, 1729; Kinnen MDR 1975, 799; Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Anm. 20 zu § 11 BetMG; Joachimski, Betäubungsmittelrecht Anm. 22 und 27 d zu § 11 BetMG; OLG Celle NJW 1976, 1803; s. auch Kreuzer ZStW 86, 379 ff. und Hermann ZStW 86, 421 ff.).

    Das OLG Celle (NJW 1976, 1803) wendet sich schließlich gegen alle Abgrenzungen nach Gewicht und/oder Preis im Hinblick darauf, daß es an sicheren Kenntnissen vom Durchschnittsverbrauch mangele.

  • OLG Schleswig, 05.09.1983 - 1 Ss 254/83

    Anbauen ; Aussaat; Anpflanzung; Geringe Menge; Feststellung; Begründung;

    Als Abgrenzungskriterien der "nicht geringen Menge" von der "geringen Menge" sind von den Oberlandesgerichten u. a. folgende Umstände herangezogen worden: Der Preis (BayObLG NJW 73, 669), der übliche Vorrat eines Durchschnittskonsumenten (OLG Zweibrücken, NJW 1974, S. 2064; OLG Hamm NJW 1974, S. 1473), der durchschnittliche Monatsbedarf (OLG Karlsruhe NJW 1974, S. 2061), die Anzahl der Rauschzustände (OLG Düsseldorf NJW 1976, 392 ; OLG Hamburg NJW 1975, 1473 ), die absolute Gewichtsmenge (OLG Celle NJW 1976, S. 1803).
  • OLG Hamm, 08.06.1978 - 2 Ss 1069/78

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erfüllung des Besitztatbestands, Begriff der nicht

    Das Schöffengericht hat das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" unter Hinweis auf die Urteile des OLG Celle, NJW 1976, 1803 und des OLG Karlsruhe, NJW 1974, 2062 ausschließlich damit begründet, daß es sich im vorliegenden Fall bei dem angebotenen Haschisch um eine Menge von 100 g gehandelt hat.
  • OLG Köln, 06.09.1977 - Ss 415/77
    Dabei kann auch darauf abgestellt werden, ob das Quantum einer Menge von 30 Konsumeinheiten entspricht (vgl. OLG Düsseldorf, OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ; OLG Karlsruhe MDR 1974, 691 ; a.a.O.; OLG Hamm NJW 1974, 2064 ; OLG Oldenburg MDR 1976, 866 ; OLG Celle NJW 1976, 1803).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.03.1976 - 5 Ss 26/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2290
OLG Hamm, 30.03.1976 - 5 Ss 26/76 (https://dejure.org/1976,2290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.1976 - 5 Ss 26/76 (https://dejure.org/1976,2290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 1976 - 5 Ss 26/76 (https://dejure.org/1976,2290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1803 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 20.04.2004 - 2St RR 165/03

    Unterlassen einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung; Beseitigung des

    Die Kammer schließt sich bei der Frage, ob solche durch die Fortschritte der heutigen Medizin mögliche Korrekturen der Sehfähigkeit zu berücksichtigen sind, den Ausführungen des OLG Hamm in dem Urteil vom 30.3.1975 (5 Ss 26/76 OLG Hamm, Ns 37 Ls 1/75 StA Münster) an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht